Hausverwaltung mit starkem Team

Die Verwaltung von Wohneigentum und Gewerbeeigentum braucht Vertrauen

Mit Stolz blicken wir auf viele Projekte in mehr als 25 Jahre Hausverwaltung zurück, Eigentümer, die uns heute noch Vertrauen schenken.

Mietverwaltung

Ein kompetentes Team übernimmt die Mietverwaltung Ihrer Immobilien. Transparent, schnell und zuverlässig.
Gerne informieren wir Sie hier über die einzelnen Aufgabenbereiche.

WEG-Verwaltung

Wohnungseigentümergemeinschaften brauchen laut Gesetz eine ordentlich Verwaltung durch einen Haus- oder Immobilienverwalter.
Wir zeigen Ihnen gerne wie!

Sondereigentum

Die Verwaltung von Sondereigentum innerhalb der Verwaltung von Wohneigentum (WEG) gehört bei AIM zum Tagesgeschäft. Wir sagen Ihnen worauf es ankommt.

AIM-Service

Wir möchten es Ihnen leicht machen!
In unserem Service-Bereich stellen wir Ihnen wichtige Dokumente und Muster-Abrechnungen zum Download zur Verfügung.

Sandra Ott

Bringt externe Erfahrung mit ins AIM-Team

 

Eine gute Betreuung bedeutet für mich
eine schnelle und zuverlässige Bearbeitung

Sabine Kropf

Unterstützt das AIM-Team in allen Bereichen

 

Ich betreue mehr als 20 Liegenschaften in der
WEG- und Mietverwaltung.

Ellen Helfrich

Verwaltungsprofi mit vielen Jahren Erfahrung

 

“ Eine ordentliche Ablage und Organisation
ist die Basis der guten Hausverwaltung“

Jürgen Beier

Kümmert sich um Problemlösungen vor Ort

 

Hausverwaltung kann man nicht
nur vom Schreibtisch aus machen

Kurzübersicht ausgewählter Hausverwaltungs-Projekte

An dieser Stelle präsentieren wir Ihnen eine kleine Auswahl unserer Projekte und zusätzliche Informationen zu unseren Leistungen.

WEG-Verwaltung in Bensheim

Immobilienobjekt mit hochwertigen Wohneinheiten in der Friedhofstraße in Bensheim. Die Liegenschaft wird seit 2021 von der AIM verwaltet.

AIM Referenz Immobilienverwaltung WEG Friedhofstrasse
AIM Referenz Immobilienverwaltung Bensheim Wilhelm-Euler-Strasse

WEG-Verwaltung in Bensheim

Liegenschaft in der Wilhelm-Euler-Straße in Bensheim. Die AIM übernimmt die komplette WEG-Verwaltung.

AIM Immobilienverwaltung-Bensheim Hemsbergstraße

WEG-Verwaltung in Bensheim

Liegenschaft in Bensheim, in der Hemsbergstraße. Die AIM-Immobiliengesellschaft kümmert sich bei diesem Objekt um sämtliche Verwaltungsangelegenheiten.

WEG-Verwaltung in Bensheim

Das moderne Wohnobjekt in Bensheim im ehemaligen Eulergebiet wird in allen Verwaltungsangelegenheiten von der AIM-Immobiliengesellschaft betreut.

WEG-Verwaltung mit 4 Einheiten, Baujahr: 2006
AIM Referenz Immobilienverwaltung WEG Friedhofstrasse

WEG-Verwaltung in Bensheim

Immobilienobjekt mit hochwertigen Wohneinheiten in der Friedhofstraße in Bensheim. Die Liegenschaft wird seit 2021 von der AIM verwaltet.

AIM Referenz Immobilienverwaltung Bensheim Wilhelm-Euler-Strasse

WEG-Verwaltung in Bensheim

Liegenschaft in der Wilhelm-Euler-Straße in Bensheim. Die AIM übernimmt die komplette WEG-Verwaltung.

AIM Immobilienverwaltung-Bensheim Hemsbergstraße

WEG-Verwaltung in Bensheim

Liegenschaft in Bensheim, in der Hemsbergstraße. Die AIM-Immobiliengesellschaft kümmert sich bei diesem Objekt um sämtliche Verwaltungsangelegenheiten.

WEG-Verwaltung mit 4 Einheiten, Baujahr: 2006

WEG-Verwaltung in Bensheim

Das moderne Wohnobjekt in Bensheim im ehemaligen Eulergebiet wird in allen Verwaltungsangelegenheiten von der AIM-Immobiliengesellschaft betreut.

Der AIM-Blog

Hier erhalten Sie interessante Informationen rund um das Thema Hausverwaltung.
Gerne können Sie uns mitteilen, welche Themen Sie besonders interessieren,
damit wir beim nächsten Blog darauf eingehen können.

Die EED ist beschlossen

Die novellierte EU-Energieeffizienz-Richtlinie (EED) ist im EU-Ministerrat verabschiedet worden. Jetzt fehlt nur noch die Veröffentlichung der Richtlinie im EU-Amtsblatt, dann tritt sie am 20. Tag nach Veröffentlichung in Kraft. So gut, so schön. Aber was bedeutet es für die Wohnungswirtschaft? Gibt es Handlungsbedarf?

AIM Blog Übersicht

Alle Beiträge im Überblick – Gerne informieren wir Sie über aktuelle Themen rund um die Hausverwaltung, Verwalterpflichten, Mieterpflichten und Gesetzesänderungen.

Verwalterpflichten Trinkwasserverordnung

Verwalterpflichten aufgrund der Trinkwasserverordnung
Eines der Hauptanliegen der novellierten Trinkwasserverordnung ist die Bekämpfung von Legionellen, die weltweit in Oberflächengewässern und in geringer Anzahl auch im Grundwasser vorkommen.

Rauchmelderpflicht in Hessen

Rauchmelderpflicht in Hessen. Wer ist wofür zuständig? In welchen Räumen müssen Rauchmelder installiert sein? Gerne informieren wir Sie zu diesem Thema
Zusammenfassung

Steuerermäßigung Handwerkerleistungen

$ 35 HD Erweiterungen der Steuerermäßigung für haushaltsnahe Dienstleistungen und Handwerkerleistungen
Das Bundesministerium der Finanzen hat das Anwendungsschreiben zu § 35a des Einkommensteuergesetzes überarbeitet. Folgende Änderungen sind im Wesentlichen hervorzuheben:

Was Sie als Eigentümer zum Thema Hausverwaltung wissen sollten

Mehr als 80 Projekte und insgesamt über 500 Wohn- und Gewerbeeinheiten werden von der AIM Immobilienmanagement GmbH verwaltet.
Wir möchten Ihnen hier einige kleine aber wichtige Basisinformationen und interessante Links zum Thema Hausverwaltung zur Verfügung stellen.
Gerne beraten wir Sie individuell.

A

Eigentümerversammlung

Verlangen mindestens ein Viertel der Mieter/Eigentümer eine Versammlung, muss eine außerordentliche Eigentümerversammlung abgehalten werden.
Die Einladung dazu muss fristgerecht erfolgen.

A

Fristen

Die Mindestfrist der Einberufung einer Versammlung beträgt zwei Wochen. Sie kann aber in der Gemeinschaftsordnung zum Beispiel wegen im Ausland lebenden Eigentümern verlängert werden.
A

Mietkündigung

Soll einem Mieter gekündigt werden, sind unbedingt die in dem § 573c des BGB genannten Fristen zu beachten.
Die Dauer des Mietverhältnis hat Einfluss auf diese Fristen.

A

Nebenkostenbabrechnung

Hält der Vermieter die nach § 556 definierten Fristen zur Nebenkostenabrechnung nicht ein, kann er keine Nachforderungen geltend machen, wird aber trotzdem nicht von der Pflicht entbunden.

A

Jahresabschluss

Wann genau der Wirtschaftsplan durch den Verwalter vorgelegt wird ist gesetzlich nicht geregelt. Es kann aber eine Regelung in den Verwaltungsvertrag aufgenommen werden. (§ 29 Abs. 3 WEG).

A

Verwaltungsbeirat

Der Verwaltungsbeirat besteht nach § 29 aus einem Wohnungseigentümer als Vorsitzenden und zwei weiteren Wohnungseigentümern als Beisitzer. Einer der Beisitzer kann zum Vertreter des Vorsitzenden bestimmt werden.

AIM-IMMOBILIENMANAGEMENT

AIM Immobilienmanagement GmbH
Darmstädter Straße 121
64625 Bensheim-Auerbach
Telefon (06251) 944 969 0
Telefax (06251) 944 969 1 8
info@aim-immobilienmanagement.de

Öffnungszeiten an Weihnachten
Wir haben ab dem 24. Dezember bis zum 6. Januar geschlossen. Das AIM-Team wünscht Ihnen schöne Weihnachtstage und einen guten Start ins neue Jahr.

Öffnungzeiten: Unser Büro ist montags bis freitags von 8 bis 15 Uhr besetzt
Telefonisch erreichen Sie uns montags bis freitags von 8 bis 12 Uhr

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