Mietverwaltung

Wohnungen, Büros und andere Immobilien, wir kümmern uns um Ihre vermieten Objekte.

Die Verwaltung von Wohneigentum und Gewerbeeigentum braucht Vertrauen

Mit Stolz blicken wir auf viele Projekte in mehr als 25 Jahren Eigentumsverwaltung zurück, deren Eigentümer uns heute noch Vertrauen schenken.

Aufgaben der Mietverwaltung im Überblick
Kaufmännische Aufgaben
  • Verwaltung, Verbuchung und Disponierung von Einnahmen und Ausgaben
  • Überwachung der monatlichen Sollstellung der Miete
  • Bearbeitung von Lastschriftabbuchungen und Mahnverfahren
  • Rechnungskontrolle
  • Regelung von Personalangelegenheiten (z. B. Hausmeister)
  • Erstellung von Heiz- und Betriebskostenabrechnungen für Mieter, ggf. Mahnung dieser und Bearbeitung von Widersprüchen
  • Buchung und Überwachung der Mietzahlungen sowie des mit dem Mietverhältnis im Zusammenhang stehenden Zahlungsverkehrs
  • Anlage und Überwachung der Mietkautionen inkl. Zinsnachweis
  • Abrechnung der Kaution nach Auszug des Mieters
  • Ermittlung der jährlichen Betriebskosten, Abrechnung mit den Mietern und ggf. Anpassung der Betriebskostenvorauszahlungen
  • Erstellung und Durchsetzung von Nebenkostenabrechnungen
  • Abwicklung des Zahlungsverkehrs und Erfassung aller Zahlungsvorgänge
  • Erstellung von Teil- und Jahresabrechnungen in Form einer Einnahme-Überschuss-Rechnung für Eigentümer
  • Abführung von Überschüssen an den Eigentümer
Rechtliche Aufgaben
  • Beachtung mietrechtlicher Vorschriften
  • Aufsetzen und Abschluss des Mietvertrages
  • Mietinkasso und Geltendmachung aller Ansprüche, die dem Hauseigentümer aus den Mietverhältnissen zustehen
  • Vetraglich vereinbarter Mieterhöhungen sowie der gesetzlichen Mieterhöhungsverlangen
  • Überprüfung von Mieterhöhungsmöglichkeiten und Geltendmachung
  • Abschluss, Änderung und Kündigung von Mietverträgen einschließlich der Abnahme und Übernahme der Wohnungen
  • Erklärung und Umsetzung von Mieterhöhungen
  • Bearbeitung von Mietminderungen
  • Akquise mit Bonitäts- und Sozialprüfung von Mietinteressenten
  • Abschluss von Wartungsverträgen
  • Berücksichtigung gesetzlicher Vorschriften vom BGB bis zur StVzO
Technische Aufgaben
  • Erfassung von Verbrauchswerten (Heizung, Wasser, Strom)
  • Planung, Vergabe, Überwachung und Abrechnung von Instandsetzungs- und Instandhaltungsarbeiten, einschließlich Preisanfrage, Auftragsvergabe, Rechnungskontrolle, Mängelrügen, Einhaltung Gewährleistungsansprüche
  • Abschluss erforderlicher Wartungsverträge und Überwachung der Wartung
  • Wahrnehmung der Verkehrssicherungspflichten, inkl. TÜV-Kontrollen und Brandschutz (z. B. Rauchwarnmelder, Feuerlöscher) sowie Beachtung technischer Verordnungen
  • Veranlassung von Schadensbeseitigungen durch Handwerker
  • Erstattung von Schadensmeldungen gegenüber Versicherung und Verursacher
  • Bearbeitung von Schlüsselbestellungen
  • Prüfung des Versicherungsbedarfes sowie Abschluss und Kündigung von Versicherungsverträgen, Abwicklung von Versicherungsschäden
Organisatorische Aufgaben
  • Betreuung der Mieter in allen Belangen des Mietverhältnisses, Bearbeitung aller Mieteranfragen
  • Verhandlung mit Behörden
  • Erstellung und Verteilung von Rundschreiben, Informationen und Aushängen
  • Beschwerdemanagement
  • Überwachung und Durchsetzung der Hausordnung
  • Wahrnehmung von Orts- und Gerichtstermine

Mietverwaltung

Verwaltung von vermieteten Wohn- oder Gewerbeeinheiten

Sie sind Eigentümer oder eine Eigentümergemeinschaft einer vermieteten Immobilie mit ein oder mehreren Einheiten? Dann übernehmen wir als Hausverwaltung für Sie sämtliche Aufgaben der Mietverwaltung! Unsere Aufgabenbereiche sind z. B. Abschluss des Mietvertrages, Nebenkostenabrechnung, Verbuchung und Kontrolle von Mietzahlungen, Nebenkosten und Heizkosten. Außerdem übernehmen wir für Sie auf Wunsch die Übergabe und Abwicklung von Wohnungen oder Gewerbeeinheiten bei Mieterwechsel, die Entlastung des Eigentümers oder der Eigentümergemeinschaft und die übersichtliche und vollständige Dokumentation über alle Vorgänge.

Aufgaben der Mietverwaltung

Im Verwaltervertrag werden die Aufgaben und Pflichten der Mietverwaltung klar definiert. Wichtige Entscheidungen werden vollständig von den Eigentümern getroffen. Die Hausverwaltung berät dabei mit dem Ziel der langfristigen Wirtschaftlichkeit der Immobilie.  Handlungsgrundlage sind die Gesetzesvorgaben, geregelt nach den Paragraphen §535 und folgende.

Mietverwaltung aber richtig

„Durch jahrelange Erfahrung und der Unterstützung kompetenter Partner sind wir in der Lage den Eigentümer bestens zu beraten und maximal zu entlasten.“

Ellen Helfrich, AIM Immobilenmanagement GmbH

Mietverwaltung ist mein Ding - Ellen Helfrich

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Öffnungszeiten an Weihnachten
Wir haben ab dem 24. Dezember bis zum 6. Januar geschlossen. Das AIM-Team wünscht Ihnen schöne Weihnachtstage und einen guten Start ins neue Jahr.

Öffnungzeiten: Unser Büro ist montags bis freitags von 8 bis 15 Uhr besetzt
Telefonisch erreichen Sie uns montags bis freitags von 8 bis 12 Uhr