WEG-Verwaltung

Verwaltung von Wohnungseigentümergemeinschaften

Über 25 Jahre Erfahrung in der Verwaltung von Wohneigentumsgemeinschaften

Mit Stolz blicken wir auf mehr als 25 Jahren WEG-Verwaltung zurück, auf zahlreiche Objekt-Verwaltungen, deren Eigentümer uns heute noch Vertrauen schenken.

Aufgaben und Leistungen der WEG-Verwaltung
Kaufmännische Aufgaben
  • Erstellung von Jahresabrechnung und Wirtschaftsplan, Wohngeldeinzug, Mahnverfahren
  • Abwicklung aller wirtschaftlichen Aufgaben einer Eigentümergemeinschaft
  • Inkasso, Liquidationsplanung, Wirtschaftlichkeit, Rechenschaftslegung gegenüber den Eigentümern
  • Sonstige gemeinschaftlichen Aufgaben einer Wohnungseigentümergemeinschaft
  • Beauftragung und Kündigung von Dienstverträgen
  • Regelung von Personalangelegenheiten von Angestellten des WEG (Hausmeister, Verwaltungsbeiräte), einschließlich Gehaltszahlungen, Lohnbuchungen werden von einem externen Steuerbüro durchgeführt.
  • Verwaltung von Giro-, Festgeld- und Sparkonten
  • Buchführung und Prüfung aller Geldein- und Ausgänge
  • Rechnungszahlungen an die Versorgungsunternehmen
  • Überwachung von Hausgeldzahlungen und Mahnwesen
  • Veranlassung, bzw. Erstellung von Heizkostenabrechnungen
  • Betreuung der Wohnungseigentümer in gemeinschaftlichen Angelegenheiten
  • Durchführung von Beschlüssen der Wohnungseigentümer
  • Aufbewahrung von Verwaltungsunterlagen
  • Errechnung und Anforderung von Sonderumlagen
Rechtliche Aufgaben
  • Rechtliche Vertretung der Eigentümergemeinschaft
  • Beachten aller rechtlichen Rahmenbedingungen und Verordnungen (einschließlich AGBs, WEG, BGB, Landesbauverordnung, Betriebssicherheitsverordnung, Heizkostenverordnung, Heizanlagen- und Feueranlagenverordnung)
  • Vorbereitung des Abschlusses von Verträgen und Überwachung ihrer ordnungsmäßigen Durchführung
  • Verhandlung mit Ämtern und Beschaffung öffentlich-rechtlicher Genehmigungen
  • Abschluss und Prüfung von Verträgen (Versicherungsverträge, Wartungsverträge)
  • Einleiten von Klagen bei Zahlungsrückstand
  • Mitwirkung bei Gerichtsterminen, Beschlussanfechtungen, Hausgeldklagen,
  • Vertretung bei/mit Anwälten und vor Gericht
  • Anwendung aktueller Gesetzesänderungen und Rechtsprechungen auf die WEG
  • Verhandlung und Abschluss von Wartungsverträgen
Technische Aufgaben
  • Allgemeine, technische Instandhaltung und Instandsetzung des Gemeinschaftseigentums
  • Überwachung von Objekten, ggf. durch regelmäßige Begehungen
  • Gewährleistungsansprüche überwachen und durchsetzen
  • Erfassung von Verbrauchswerten (Heizung, Wasser, Strom)
  • Planung, Vergabe, Überwachung und Abrechnung von Instandsetzungs- und Instandhaltungsarbeiten, einschließlich Preisanfrage, Auftragsvergabe, Rechnungskontrolle, Mängelrügen, Einhaltung Gewährleistungsansprüche
  • Planung und Abwicklung größerer Sanierungs-, Renovierungs- und Umbaumaßnahmen, ggf. in Zusammenarbeit mit externen Architekten
  • Wahrnehmung der Verkehrssicherungspflichten, inkl. TÜV-Kontrollen und Brandschutz ( z.b. Rauchwarnmelder, Feuerlöscher) sowie Beachtung technischer Verordnungen (z. B. bei Rolltoren, Doppelparker, Heizanlagen, Fahrstuhleinrichtungen, Hebe- und Lüftungsanlagen)
  • Veranlassung von Schadensbeseitigungen durch Handwerker
  • Koordination und Überwachung von gesetzlich vorgeschriebenen Wartungen
  • Abwicklung von Versicherungsschäden
  • Einweisung Handwerker und Hausmeister
  • Schlüsselbestellung
  • Beauftragen von Sachverständigen
Organisatorische Aufgaben
  • Korrespondenz mit Eigentümern und Mietern vermieteter Eigentumswohnungen
  • Organisation und Durchführung der Eigentümerversammlung, einschließlich Terminabstimmung, Tagesordnung, Protokoll
  • Erstellung von Sitzungsprotokollen und Beschlussniederschriften, inkl. Versand an Eigentümer
  • Führung von Beschlusssammlungen
  • Aufstellung und Einhaltung der Hausordnung
  • Erstellung und Verteilung von Rundschreiben und Aushängen
  • Beschwerdemanagement
  • Maßnahmenentwicklung zur Fristenwahrung und zur Vermeidung von Rechtsnachteilen
  • Wahrnehmung von Orts- und Gerichtsterminen
 

Wohneigentumsgesetz verlangt WEG-Verwalter

Bauen Sie auf über 25 Jahre Erfahrung

Definition

Die WEG-Verwaltung ist die Verwaltung einer Wohnanlage mit Eigentumswohnungen nach dem Wohnungseigentumsgesetz. Ohne einen Haus- oder Immobilienverwalter ist die Verwaltung einer solchen Anlage kaum möglich. 

WEG-Verwaltung ist Pflicht

Das Gesetz schreibt die Bestellung eines Verwalters in § 20 Wohnungseigentumsgesetz vor.

Vertrauen ist eine wichtige Basis

Als Verwalter ist es unsere Aufgabe, fremdes Vermögen unter Berücksichtigung des gemeinschaftlichen Interesses zu Verwalten. Insbesondere wirtschaftliche Gesichtspunkte spielen dabei eine wichtige Rolle. Das Vertrauen zwischen den Eigentümern und dem Hausverwalter ist deshalb besonders wichtig. Nur so können Entscheidungen kurzfristig zum Wohle der Gemeinschaft getroffen werden. Am Ende steht die Erhaltung der Immobilie und die maximale Wirtschaftlichkeit.

Aufgaben der WEG-Verwaltung

Die Aufgaben des Verwalters sind nach dem Wohnungseigentumsgesetz §§20 und folgende geregelt. Im Verwaltervertrag sind – neben diesen gesetzlich vorgegebenen Verwalter-Leistungen – auch spezielle Verwalter-Leistungen sowie die Verwalter-Vergütung geregelt. Weitere Aufgaben ergeben sich zum Beispiel aus der Gemeinschaftsordnung, der Rechtsprechung, dem Verwaltervertrag und aus den Beschlüssen der Wohnungseigentümer-Versammlungen.

Ziel der AIM Immobilienmanagement GmbH

Wenn Sie sich darauf verlassen, dass wir bei den täglich anfallenden Verwalter-Aufgaben, zuverlässig, kompetent und unparteiisch entscheiden, haben wir ein erstes Ziel erreicht. Die positive finanzielle und technische Entwicklung der Immobilie erstreben wir durch erfahrene und kompetente Mitarbeiter und professionelle Partner, die uns in vielerlei Hinsicht unterstützen können.

Vertrauen Sie der AIM Immobilienmanagement GmbH und ihrem Team

AIM-Teamwork

„Sich aufeinander verlassen können und gemeinsam das Beste Ergebnis erzielen. Das ist Teamwork bei AIM Immobilienmanagement“

Sandra Ott und Sabine Kropf

AIM-Team der WEG-Verwaltung

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Gerne sind wir für Sie da.

Bitte beachten Sie, dass wir den Formular-Eingang nur zweimal täglich checken. 

Senden Sie uns eine Anfrage nach Geschäftsschluss, werden wir diese am nächsten Morgen bearbeiten. Tagesanfragen erst gegen Abend.

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Öffnungszeiten an Weihnachten
Wir haben ab dem 24. Dezember bis zum 6. Januar geschlossen. Das AIM-Team wünscht Ihnen schöne Weihnachtstage und einen guten Start ins neue Jahr.

Öffnungzeiten: Unser Büro ist montags bis freitags von 8 bis 15 Uhr besetzt
Telefonisch erreichen Sie uns montags bis freitags von 8 bis 12 Uhr