AIM-BLOG

Verwalterpflichten aufgrund der Trinkwasserverordnung

Verwalterpflichten Trinkwasserverordnung, Anzeigepflichten, Informationspflichten, Dokumentationspflichten, Untersuchungspflichten

01.2022

Neue Energieeffizienzrichtlinie Heizkostenverordnung (EED) tritt in Kraft 

Am 01.12.2021 ist die sogenannte Novelle der Heizkostenverordnung in Deutschland in Kraft getreten. Mit der beschlossenen Novelle sollen die Vorgaben der EU Energieeffizienzrichtlinie (EED) in deutsches Recht umgesetzt werden.

Die EED enthält dabei insbesondere die Verpflichtung zur Installation von fernablesbarer Messtechnik und zur unterjährigen Verbrauchsinformation (uVI) sowie zu Abrechnungsinformationen für die Mieter.

Ab dem 01.01.2022 müssen demnach unterjährige Verbrauchsinformationen bereitgestellt werden, und zwar überall dort, wo in Liegenschaften bereits fernauslesbare Zähler für Wärmeverbrauch und Heizkosten eingebaut sind. Die Daten werden dann im Folgemonat dem Mieter zur Verfügung gestellt. Als Starttermin ist der 01.02.2022 vorgesehen.
Ziel ist es, mit Hilfe der monatlichen Verbrauchsinformationen den Energieverbrauch für
Gebäude innerhalb der EU bis zum Jahr 2030 um 32,5 % gegenüber dem im Jahr 2007 prognostizierten Verbrauch zu reduzieren.

Mit Inkrafttreten der EED sind Eigentümer ab dem 01.02.2022 rückwirkend für den Vormonat verpflichtet, Mietern eine monatliche Verbrauchsinformation (uVI) mitzuteilen, sofern eine Liegenschaft bereits mit fernauslesbaren Messgeräten ausgestattet ist.
Liegenschaften, die noch nicht oder nicht vollständig mit fernauslesbaren Geräten ausgerüstet sind, müssen bis zum 03.12.2026 mit fernauslesbarer Technik bestückt werden. Ein vorzeitiger Tausch der konventionellen Messtechnik vor Ablauf der Eichfrist wird somit nur in Einzelfällen notwendig sein.

Die Novellierung enthält zusätzlich Regelungen zur Vereinheitlichung der Eichfristen von Wärme-, Kalt und Warmwasserzählern auf sechs Jahre (bisher: Wärme- u. Warmwasserzähler 5 Jahre).
Derzeit sind jedwede Heizkostenabrechnungsanbieter damit beschäftigt, computergestützte Lösungen zu finden und diese bereitzustellen. Sobald uns Informationen bzgl. der Umsetzung durch unser Abrechnungsunternehmen vorliegen, werden wir Sie informieren.

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